Aktualisierung 11.09.20: Als Downloads sind die Fachinfo vom 11.09.20 und das aktualisierte Bestätigungsmeldung Stand 27.08.20 ergänzt.
Auf Grundlage der zwischen BMG, Leistungserbringerverbänden und GKV-Spitzenverband abgestimmten Orientierungshilfe und der FAQs zum Pflegestellenförderprogramm nach § 8 Abs. 6 SGB XI ist eine Anpassung der Vergütungszuschlags-Festlegungen vorzunehmen. Die Anpassung ist insbesondere angesichts der mit der Orientierungshilfe vorgesehenen Meldung der Pflegeeinrichtungen über das Fortbestehen der Anspruchsvoraussetzungen (Bestätigungsmeldung) erstmals zum 15.09.2020 kurzfristig erforderlich. Dazu liegt ein Entwurf der angepassten Vergütungszuschlags-Festlegungen einschließlich des entsprechend aktualisierten Antragsmusters zur Benehmensherstellung vor. Die Änderungen in den Festlegungen sind kenntlich gemacht. Hinsichtlich der Bestätigungsmeldung werden Änderungen in folgenden Ziffern vorgenommen: - Ziffer 3 Abs. 2: Bei unverändert vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen ist eine Bestätigungsmeldung erstmals zum 15. September 2020 und danach halbjährlich, jeweils zum 15. März und 15. September, unaufgefordert, mit Unterschrift versehen, per E-Mail oder per Post bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen.
- Ziffer 9 (neu): 9. Bestätigungsmeldung: Darüber hinaus wurden in den Festlegungen überwiegend redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich aus der Erstellung der Orientierungshilfe nebst FAQ ergeben und die im Weiteren zu prüfen sind. |
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