An- und Ablegen von Orthesen und Bandagen sind künftig eine Leistung der Behandlungspflege und werden in die Leistungsziffer 31 der HKP-RL aufgenommen. Dies sieht der Beschluss des G-BA vom 20.3.20 vor, der damit einer aktuellen Rechtssprechung folgt. Der Paritätische hat die Änderung seinerzeit begrüßt. Der Beschluss wurde bereits vom BMG geprüft und tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die "Tragenden Gründe" sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des G-BA: https://www.g-ba.de/beschluesse/4215/ |
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