Mit einem Beschluss vom 20.3.20 hat der G-BA den Begriff "Einheiten" für die psych. häusliche Krankenpflege konkretisiert. Danach umfasst eine Einheit künftig 60 Minuten. Die Therapieeinheiten können jedoch maßnahmenbezogenen auch in kleineren Zeiteinheiten aufgeteilt werden. Der Paritätische hatte sich in seiner Stellungnahme dem Vorschlag der KBV/DKG/PatV angeschlossen und sich für die Dauer einer Einheit von 60 Minuten ausgesprochen. Die Konkretisierung tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die "Tragenden Gründe" sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des G-BA: https://www.g-ba.de/beschluesse/4213/ |
Tweet
Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder: |