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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz – KFRG

 

Mit dem Gesetz sollen die Empfehlungen des Nationalen Krebsplans, insbesondere zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zum flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister umgesetzt werden. Hierfür sind u. a. Regelungen zu folgenden Aspekten vorgesehen:

 

- Die Inanspruchnahme und die Altersgrenzen der Krebsfrüherkennung sollen künftig vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach SGB V festgelegt werden.

 

- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, für die bereits europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen vorliegen, sollen künftig als Krebsfrüherkennungsprogramme durchgeführt werden.

 

- Die Länder werden zur Einrichtung klinischer Krebsregister verpflichtet.

 

- Das Aufgabenprofil der klinischen Krebsregister soll festgelegt und notwendige Grundanforderungen an eine bundeseinheitliche Arbeitsweise verankert werden.

 

- Der Betrieb der klinischen Krebsregister soll über eine fallbezogene Krebsregisterpauschale in Höhe von 94 Euro für jede Krebsneuerkrankung von den Krankenkassen gefördert werden.

 

- Der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen soll über den Stand der klinischen Krebsregistrierung und den Stand der Entwicklung der onkologischen Versorgung im Abstand von fünf Jahren berichten.

 

Der Paritätische Gesamtverband unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf und die Absicht, die Krebsfrüherkennung weiterzuentwickeln und die im Nationalen Krebsplan empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehören die onkologischen Versorgungsstrukturen und deren Qualität durch eine aussagekräftige Qualitätsberichterstattung in Form eines flächendeckenden Aufbaus eines einheitlichen klinischen Krebsregisters weiterzuentwickeln, Krebspatienten eine effiziente Behandlung und Therapie ihrer Erkrankung zur Verfügung zu stellen sowie im Sinne der Patientenorientierung Betroffenen und deren Angehörigen qualitätsgesicherte Beratungs-, Informations- und Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen. Zu bemängeln ist jedoch, dass der vorliegende Gesetzentwurf sich lediglich auf einige Aspekte der vier prioritären Handlungsfelder beschränkt. Die Stärkung der Patientenorientierung, insbesondere qualifizierte Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote, die kommunikative Kompetenz der Leistungserbringer und Stärkung der Patientenkompetenz sowie eine partizipative Entscheidungsfindung bleiben damit unberücksichtigt.

Als Anlage (Download) beigefügt sind der Gesetzentwurf und die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

  pdf  Drs. 17/11267_KFRG (412.88 kB)

 

pdf  PGV zum KFRG (233.66 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

 

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