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PNG: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates

FG StatPflegVers, FG ÄM

 

Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf die Beratung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes am 11.05.2012 im Bundesrat…:

…. In seiner Sitzung hatte der Bundesrat zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Stellung genommen. Zwischenzeitlich liegt uns die Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates vor, welche wir Ihnen in Anlage zur Kenntnisnahme übersenden. Die beigefügte Bundestagsdrucksache beginnt mit der Stellungnahme des Bundesrates (Seite 1 ff), die Gegenäußerung der Bundesregierung vom 16.05.2012 folgt dann auf den Seiten 61 ff.
 
Insgesamt lehnt die Bundesregierung nahezu alle Vorschläge des Bundesrats ab. Prüfen will sie die Regelungen zum Mindestlohn (Vorschlag Nr. 19  des Bundesrates - Mindestlohn als Zulassungsvoraussetzung (§ 72 Abs.3 Satz 1. Nr. 2)) und den Vorschlag Nr. 27 des Bundesrates zu den §§ 84 und 89 - Aufnahme eines Hinweises auf eine tarifliche Vergütung bei der  Refinanzierung der Personalaufwendungen. Weiterhin will die Bundesregierung neben einigen Kleinigkeiten noch den Vorschlag des Bundesrates zur verbesserten Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs (Vorschlag Nr. 45/ V) prüfen. Weniger Reformwille scheint die Bundesregierung dagegen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes zum Thema  Investitionskosten zu haben (Vorschläge Nr. 23 bis 25 des Bundesrates). Diese werden von der Bundesregierung abgelehnt; es bedürfe sorgfältiger und vertiefter Prüfung, ob und inwieweit die unterschiedlichen vorgeschlagenen Änderungen der bundesrechtlichen Regelung des § 82 SGB XI für alle Beteiligten sachgerecht seien, so die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auf Seite 77.
…..

Als weitere Orientierungshilfe übermittelt die Referentin des GV einen Folienvortrag (Download für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen) zum PNG und merkt dazu an:


Bei der Gliederung des  Vortrages hatte ich mich an der Schwerpunktsetzung der Bundesregierung in der Begründung zum Gesetzentwurf des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (Bundestagsdrucksache 17/9369, S. 34 ff) orientiert. Hier wurden von der Bundesregierung beginnend mit der Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen (1.)  über die Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme (2.), der Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen (6.) und der Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen (7.) bis hin zur zukunftssicheren Finanzierung (12.) insgesamt 13 Schwerpunkte des Gesetzesvorhabens beschrieben. Unter 13. Weitere Maßnahmen wurden Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung und Betreuung, welche nach Aussage des Gesetzgebers insbesondere der Entbürokratisierung dienen, zusammengefasst. In den Folien sind die jeweiligen Gesetzestexte mit den Änderungen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (rot - die wichtigsten Änderungen wurden zusätzlich fett hervorgehoben) abgebildet. Neben den von der Bundesregierung dargestellten Schwerpunkten gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die in der Gesetzesbegründung im Rahmen der Schwerpunktsetzung nicht thematisiert wurden. Diese habe  ich im Folienvortrag unter der Überschrift "Weitere Maßnahmen im Entwurf des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes" dargestellt. Zum Ende des Folienvortrages bin ich noch auf die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

pdf  PNG. Gegenäußerung Bundesregierung (415.48 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

document  PNG. Änderungen im SGB XI (1.5 MB)

 

 

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