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MDK-Begutachtung erfolgt bei sterbenden Menschen innerhalb einer Woche

FG stationär, FG ÄM

 

Der Paritätische Gesamtverband:


Sehr geehrte Damen und Herren,

sterbende Menschen, die eine ambulante palliative Versorgung benötigen oder in einem Hospiz leben, müssen in der Regel nur wenige Tage auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) warten. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (17/1567) hervorgeht, wurde die Wochenfrist bei 95,4 Prozent der Antragsteller, die in einem Hospiz leben, und bei 94,2 Prozent der Antragsteller, die ambulant palliativ versorgt werden, eingehalten. Die Daten beruhen laut Regierung auf den Rückmeldungen aus 11 von 15 MDK, wobei nicht in jedem Fall das ganze Jahr erfasst worden sei. Vor dem Hintergrund der hohen Erfüllungsquote der Wochenfrist, die mit der zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform eingeführt worden war, sieht die Regierung keinen weiter gehenden Handlungsbedarf (Meldung hib).http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701567.pdf (Siehe auch nebenstehenden Download!)

 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege

 

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Downloads:

pdf DB Drs. 17/1567 - .. Begutachtungsfrist .. Pflegebedürftige ... (116.38 kB)

 

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