Der Paritätische Gesamtverband hat in einer Erstfassung, differenziert nach „ambulant“, „stationär“, „teilstationär“ sowie „Pflegebedürftige und Angehörige“ eine Übersicht über die Veränderungen in der Pflegeversicherung durch das PNG gefertigt und zur Verfügung gestellt. Der Informationsbedarf wird zukünftig sicherlich noch steigen, je näher der Jahreswechsel heranrückt. Weitere Textfortschreibungen mit Konkretisierungen sind sicherlich noch erforderlich (und nun erfolgt: Stand 19.10.2012). Auf die Informationsangebote des BMG sei hier deshalb auch noch einmal hingewiesen. Für die stationäre Pflege wird an die vorgelagerten Diskussionen zu § 114 SGB XI erinnert, die im Zusammenhang mit den Informationspflichten zur ärztlichen Versorgung in Einrichtungen geführt, wurden die nun allerdings erst ab 2014 bestehen . (siehe Artikelverknüpfung). |
verknüpfte Artikel: PNG: Gutachten bestätigt Positionen der Freien Wohlfahrtspflege zur ärztlichen Versorgung...
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