FG StatPflegVers Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen abrufbar hinterlegt ist eine Arbeitshilfe, die die Anforderungen des 165 Seiten starken Prüffragenkatalogs als „Erstübersicht“ auf ein Zehntel des Volumens reduziert (noch immer 16 Seiten). Dabei wird auch auf relevante Fundstellen hingewiesen, die mit den Fragestellungen des Katalogs in Zusammenhang stehen (WtG-PersV bzw.“ Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität..“), und es gibt Einschätzungen zu diesem üppigen Katalog, die für die zu führende Diskussion mit der Heimaufsicht von Bedeutung sind. Anregungen und Bemerkungen zum Thema „aus der Praxis“ sind ausdrücklich erwünscht! Wesentliche weitere Essentials: vorgesehener Prüfturnus vollstationär: jährliche Regelprüfung; Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Tagespflege „im Abstand von höchstens drei Jahren“ Die Begrenzung bei den Prüfinhalten ist möglich. Bei einer „neuen Einrichtung“ ist eine „Vollprüfung (gesamter Fragenkatalog) innerhalb von drei Jahren aber verpflichtend. Der Prüfkatalog ist trotz seiner breiten Differenzierung „nicht abschließend“. Dass auch noch eine Bauverordnung und eine Mitwirkungsverordnung zum WtG aussteht lässt befürchten, dass der Prüfkatalog zukünftig noch um Einiges umfangreicher ausfallen wird. |
verknüpfte Artikel: Heimaufsicht Berlin: Prüfrichtlinien („Prüfkatalog“) zum Wohnteilhabegesetz liegen vor
Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf Arbeitshilfe Prüfkatalog 2012 (276.9 kB)
|