FG StatPflegVers
Der Paritätische Gesamtverband weist auf eine sprudelnde Datenquelle hin: Die Veröffentlichungen des BMAS für „die Pflegebranche" sind nebenstehend auch abrufbar hinterlegt. 260 Textseiten nebst 34 Seiten Anhang wären zu bewältigen, um alles nachzuvollziehen. Eine vorsichtige Einschätzung nach selektivem Lesen: Besondere Erkenntnisse gibt es kaum. Die herbeigeführten Effekte sind eher bescheiden in Anbetracht der heftigen Diskussionen um die Einführung des Mindestlohns.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Mindestlöhnen zu evaluieren und zu überprüfen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen und ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte daraufhin in einem Vergabeverfahren die Evaluation von acht Branchen an vier Auftragnehmer vergeben. Zu den untersuchten Branchen zählte auch die Pflegebranche. Die Untersuchung wurde durch das IAW (Tübingen) durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen zu den bestehenden Mindestlöhnen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigung, den Arbeitnehmerschutz und den Wettbewerb liegen nunmehr vor. Das Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales selbige auf seiner Internetseite veröffentlicht und unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Meldungen/evaluation-mindestloehne.html;jsessionid=19050752226FA6E4D251AE51EA9E83BC zum Download zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Ute Zentgraff
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verknüpfte Artikel: VO über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche - Mindestlohn in Kraft
Downloads: Evaluation Mindestlohn Pflegebranche. Abschlussbericht vom 31.08.2011 (2.66 MB) Evaluation Mindestlohn Pflegebranche. Anhang zum Abschlussbericht vom 31.08.2011 (2.15 MB)
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Evaluationsergebnisse Studien Mindestlohn - auch Pflegebranche
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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