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Scharfe Kritik des Paritätischen an Plänen der Koalition zur Pflegereform

FG stationär und FG ÄM

Scharfe Kritik des Paritätischen an Plänen der Koalition zur Pflegereform:
Verband zeigt sich zutiefst enttäuscht

Als enttäuschend und absolut unzureichend bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband den Koalitions-Kompromiss zur Reform der Pflege. Scharfe Kritik übt der Verband insbesondere an den Plänen zur Einführung einer privaten Pflege-Zusatzvorsorge. Zur Stabilisierung der Finanzen in der Pflege fordert der Paritätische die Einführung einer Bürgerversicherung.

Angesichts der vollmundigen Ankündigungen der Bundesregierung, die dieses Jahr zum „Jahr der Pflege" ausgerufen hatte, zeigt sich der Paritätische von den Ergebnissen des Koalitionsgipfels zutiefst enttäuscht. „Dieser Kompromiss wird den aktuellen pflegepolitischen Problemen in keiner Weise gerecht. Die Menschen werden privat zur Kasse gebeten, gleichzeitig werden die dringend notwendigen Reformschritte auf die lange Bank geschoben. Das ist keine Reform, das ist die Kapitulation vor den demografischen Herausforderungen", kritisiert Dr. Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Die am Sonntag vereinbarten Zuschüsse für eine bessere Betreuung von Menschen mit Demenz in Höhe von einer Milliarde Euro seien allenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein. „Nach unseren Berechnungen werden mindestens fünf Milliarden benötigt, um eine Pflege in Würde für alle Menschen auch in Zukunft sicherzustellen", so Jüttner.

Scharfe Kritik übt der Verband an der Ankündigung der Koalition, bei der Lösung des Pflegeproblems zukünftig in erster Linie auf Beitragserhöhungen und private Zusatz-Vorsorge setzen zu wollen. „Das Riester-Modell schützt bereits in der Rente nicht vor Altersarmut und wird in der Pflege noch weniger helfen. Die Einführung eines Pflege-Riesters wäre die grundlegend falsche Weichenstellung, von der vor allem die private Versicherungswirtschaft profitieren wird", warnt Jüttner. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach einem Umbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung. Bemessungsgrundlage sind dabei nicht nur die Löhne, sondern auch andere Einkünfte, wie Kapital- oder Mieteinträge.

Mit freundlichen Grüßen
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Der Paritätische Gesamtverband

 


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