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SGB XI. Aufstellung der Anzahl im Paritätischen organisierten Pflegeeinrichtungen

FG stationär

Sehr geehrte Damen und Herren

mit Mail vom 20.10.211 hatten wir Sie gebeten, uns für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), die Anzahl der Pflegeeinrichtungen, die im Paritätischen verbandlich organisiert sind, zu übermitteln.

Gegenstand des Verfahrens, in dessen Rahmen die Zahlen durch den Paritätischen vorzulegen sind, ist das Bestreben des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) auf der Bundesebene als Vertragspartei nach §§ 113ff SGB XI anerkannt zu werden. Da nicht alle Verbände, insbesondere der bpa, aber auch der GKV-Spitzenverband dem Anliegen des BKSB zugestimmt haben, wurde von diesem diesbezüglich das Verfahren angestrengt. In Rahmen des Verfahrens ist auch die Argumentation "Vertretung von 5% der Einrichtungen durch einen Verband", wie sie im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen gilt, vorgetragen worden. Hierfür müssen nun alle Verbände, die bereits als Vertragspartner akzeptiert sind, ihre Zahlen vortragen, damit sich das Gericht ein Bild machen kann.

Nebenstehend wurden ... die aus den von Ihnen übermittelten Zahlen erstellte Übersicht der Anzahl der im Paritätischen organisierten Pflegeeinrichtungen als Download hinterlegt. Dem LSG NRW haben wir jeweils nur die Gesamtzahlen 910 zugelassene Pflegedienste im ambulanten Bereich und 922 zugelassene Pflegereinrichtungen im stationären Bereich (Kurzzeitpflege, Tagespflege und vollstationäre Pflege) übermittelt.

Für Ihre Zuarbeit möchten wir uns nochmals herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege


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Downloads:

pdf Altenhilfe - Einrichtungen 2011 (163 kB) (Pflegeeinrichtungen)

 

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