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TI /DigiG /PUEG - Vorgesehene Fristanpassung des § 360 Abs. 8 SGB V zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Hinterlegt wurde das Schreiben des BMG zur vorgesehene Fristanpassung des § 360 Abs. 8 SGB V vom 02.10.2023:

 

„In § 360 Abs. 8 SGB V werden Leistungserbringer, die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) oder Außerklinischer Intensivpflege (AKI) erbringen, dazu verpflichtet sich bis zum 1.1.2024 an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Mit § 341 Abs. 8 SGB V, der durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eingeführt wurde, werden alle Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch verpflichtet, sich bis zum 01.07.2025 an die TI anzuschließen. Da die meisten ambulanten Pflegedienste sowohl HKP-/AKI- als auch SGB XI Leistungen erbringen, ist eine Angleichung dieser unterschiedlichen Fristvorgaben notwendig gewesen. Im Kabinettentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) ist deshalb eine Änderung des § 360 Abs. 8 SGB V vorgesehen, die die dort enthaltene Anschlussfrist vom 01.01.2024 auf den 01.07.2025 verschiebt, so dass dann einheitlich eine Anschlussfrist zum 01.07.2025 gilt.

Das Digital-Gesetz wird voraussichtlich erst im Februar 2024 in Kraft treten. Damit ergibt sich eine zeitliche Lücke von wenigen Wochen, in denen die Leistungserbringer der HKP/AKI theoretisch verpflichtet wären, den TI-Anschluss umgesetzt zu haben. Da diese Anschlussverpflichtung mit dem DigiG auf 01. Juli 2025 verschoben werden soll, wird es seitens des Bundesministeriums für Gesundheit in der kurzen Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Digital-Gesetzes keine Forderungen an die Leistungserbringer geben, die bis dahin geltende Anschlusspflicht zum 01.01.2024 zu erfüllen.“

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

PUEG - Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz – PUEG) verabschiedet (Bundestag und Bundesrat Stand 16.06.23)

DigiG - BMG legt Referentenentwurf des Digitalgesetzes vor (DigiG) und Stellungnahme der BAGFW (ergänzt am 02.08.2023)

DVG/TI - Digitale-Versorgung-Gesetz im Bundesrat beschlossen & Einbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI)

 


Downloads für Mitglieder:

  pdf Schreiben BMG Herr Dr Schölkopf Vorgesehene Fristanpassung Abs 8 SGB V (50 KB)

 

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