Regelungen zur Heilmittelversorgung werden ins TSVG aufgenommen
Regelungen zur Verbesserug der Heilmittelversorgung sollen in das laufende Gesetzesvorhaben für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) integriert werden. Im September hatte das Bundesministerium für Gesundheit Eckpunkte zur Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung veröffentlicht (vgl. u.a. nebenstehende Artikel). Nun hat das BMG angekündigt, einzelne Punkte hieraus ins TSVG zu integrieren. Ziel sei es, dass die Regelungen zum 1. April 2019 in Kraft treten würden. Folgende Punkte sollen in das laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden:
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