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HPG/§132g SGB V - Fragen-Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V "gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase"

Die Vereinbarungspartner haben einen Fragen-Antwort-Katalog zur Vereinbarung über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase veröffentlicht:

Der GKV-Spitzenverband und die Vereinigungen der Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auf Bundesebene haben das Nähere über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Abs. 3 Satz 1 SGB V vereinbart.

Aus der Praxis sind seit dem Inkrafttreten der Vereinbarung über die Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase einige Fragen zur Auslegung an die Vereinbarungspartner gerichtet worden. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen den Vereinbarungspartnern gemäß § 132g Abs. 3 SGB V ein Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet, der der Praxis eine Orientierung geben soll (Stand: Oktober 2018).

Der Katalog gibt Antworten zu folgenden Themenbereichen:

Rahmenbedingungen

  • Welche Einrichtungen können die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten?
  • Besteht für Versicherte in der eingestreuten Kurzzeitpflege ein Leistungsanspruch?


Beratungsprozess

  • Was ist ein Beratungsprozess bzw. ein Beratungsgespräch?
  • Wie läuft der Beratungsprozess ab?
  • Wann kann ein Arzt einbezogen werden?
  • Was ist eine Fallbesprechung?


Externe Vernetzung

  • Wie wird die gesundheitliche Versorgungsplanung in die regionalen Strukturen eingebunden?


Qualifikation der Beraterinnen und Berater

  • Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?
  • Können die begleiteten Gespräche im Rahmen der Weiterbildung zur Beraterin / zum Berater simuliert erfolgen (1. Praxisteil)?
  • Können andere Weiterbildungen anerkannt werden?
  • In welchem Zeitraum müssen die sieben durchzuführenden Beratungsprozesse im Praxisteil 2 durchgeführt werden?
  • Was passiert, wenn das Zertifikat nach Abschluss des 2. Praxisteils nicht vorgelegt wird?
  • Werden Kurscurricula zur Weiterbildung zur Beraterin / zum Berater durch den GKV-SV zertifiziert?


Vergütung der Leistung

  • Wann entsteht der Anspruch auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung?


Erstellung des Leistungsnachweises

  • Was ist bei der Erstellung des Leistungsnachweises über eine Beratung nach §132g Abs. 3 SGB V zu beachten?


Überprüfung des Vergütungsverfahrens

  • Ist eine Mitwirkung der Einrichtungen bei der Datenerhebung zur Evaluierung des Vergütungsmodells erforderlich?

 

 

Überblick:

  • Fragen-Antworten-Katalog zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 durch die Vereinbarungspartner nach § 132g Abs. 3 SGB V
    • S. nebenstehenden Doenload

 

  • Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017

o    s. Artikel: HPG/§132g SGB V - Vereinbarungstext zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V ...

 

 


 
 

Verknüpfte Artikel:

HPG/§132g SGB V - BAGFW Handreichung zur Umsetzung der Vereinbarung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g Abs. 3 SGB V ...

HPG/§132g SGB V - Vereinbarungstext zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V ...

Downloads:

  pdf 18 1029 Fragen Antworten Katalog Umsetzung § 132g SGB V (87 KB)

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