Aktualisierung vom 15.6.2017: Das BMG hat die vom G-BA eingereichte HKP-Ri hinsichtlich der Medikamentengabe und der verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen nicht beanstandet und genehmigt. Die neue HKP-Ri ist seit dem 02.06.2017 in Kraft.
Sie finden die Neuerungen im Anhang oder nebst weiterer Informationen unter dem link: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2904/ Der G-BA hat seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatientinnen und -patienten angepasst und damit die Vorgaben des im Dezember 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland umgesetzt (vgl. u.a. HPG - Billigung und Entschließung Bundesrat und Übersicht der Änderungen ). Durch diese beschlossene Weiterentwicklung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie wird ergänzend zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) die allgemeine Palliativversorgung im Rahmen der Regelversorgung gestärkt. Auch aus dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21. Dezember 2015 hatte sich Anpassungs- und Prüfbedarf für die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie und das zugehörige Leistungsverzeichnis ergeben. Mit der Anpassung wird die aus dem PSG II resultierende Änderung zu verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen in der Richtlinie nachvollzogen und nach Angabe des G-BA soll damit sichergestellt sein, dass die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege auch zukünftig im gleichen Umfang erfolgt. Darüber hinaus wurde im Zuge dieser Richtlinienänderung klargestellt, dass die Medikamentengabe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege einerseits das Richten und andererseits das Verabreichen der Medikamente umfasst und es sich hierbei um zwei unterschiedliche Leistungsinhalte handelt. Dem BMG liegen seit dem 16.03.2017 die Beschlüsse des G-BA vor zur Änderung der:
Die Beschlüsse treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Vorabfassungen, tragenden Gründe und eine allg. Präsentation sind nebenstehend als Download hinterlegt.
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