Seit dem 04. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Mit diesem Gesetz wird künftig die Bestechung und Bestechlichkeit von Angehörigen eines Heilberufes unter Strafe gestellt. Betroffen sind die Angehörigen eines Heilberufes, die "für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern". Darunter fallen neben akademischen Heilberuflern, wie Ärzten und Apothekern, auch alle nicht-ärztlichen Heilberufsgruppen, inner- und außerhalb des Bereichs der gesetzlichen Krankenversicherung. Der neue Straftatbestand kann daher auch etwa von oder gegenüber einem Ergo- und Physiotherapeuten, Heilerziehungspfleger oder einer Pflegefachkraft verwirklicht werden. Der Gesamtverband informiert mit einer ersten Zusammenfassung und Auseinandersetzung mit den neuen Vorschriften sowie deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (s. Downloads für Mitglieder) und empfiehlt Mitgliedsorganisationen, vorsorglich alle bestehenden und angedachten Kooperationen von und mit derartigen Angehörigen eines Heilberufes auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen Rechtslage zu prüfen.
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