Für Mitgliedsorganisationen ist der Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Download hinterlegt. Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens: Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat am 29.03.2012 entschieden, dass ein für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger noch als Beauftragter der Krankenkassen handelt. Somit sind die Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches auf niedergelassene Ärzt/innen nicht anwendbar. Um der Korruption im Gesundheitswesen entgegenzutreten und diese vorhandene Gesetzeslücke zu schließen, wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, „einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen“. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf soll die Einführung eines solchen Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299a StGB - neu) erfolgen. Die neue Regelung soll für Angehörige bestimmter Heilberufe gelten und verbietet ihnen beim Bezug, der Verordnung oder Abgabe von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten Vorteile anzunehmen. Neben den Ärzt/innen und ihren Mitarbeiter/innen gehören auch Personen in staatlich geregelten Gesundheitsberufen zukünftig zum potentiellen Täterkreis, zudem die Vorteilsgeber, Anstifter und deren Beihelfer. Für besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung sind als Strafandrohung Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen vorgesehen. (§ 300 StGB – neu). Der Paritätische Gesamtverband hat die Möglichkeit, bis zum 10.04.2015 eine schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben abzugeben. Hinweise und Rückmeldungen bis zum 19.03.2015 bitte an das Referat Pflege. |
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