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Arbeitshilfe AOK Bundesverband "Selbstständigkeit im Blick - So funktioniert das neue Begutachtungsinstrument in der Pflegeversicherung"

Der AOK Bundesverband hat die Arbeitshilfe „SELBSTSTÄNDIGKEIT IM BLICK - So funktioniert das neue Begutachtungsinstrument in der Pflegeversicherung“ veröffentlicht. 

Aus dem Vorwort: 
Auf den ersten Blick könnte man meinen, das neue Begutachtungsinstrument ist nur einer von vielen Bausteinen im Begutachtungsverfahren. Reformiert zwar, aber doch eben nur ein Baustein. Der zweite Blick offenbart allerdings, dass dieses Instrument viel mehr ist: Es bildet das Fundament einer völlig neuen Philosophie der Begutachtung, um die Pflegebedürftigkeit eines Menschen einzuschätzen. Diese Philosophie verändert unseren Blick auf die Pflegebedürftigen. Bei der Begutachtung stehen nicht mehr ihre Defizite, sondern ihre Ressourcen in allen relevanten Bereichen ihres Alltags im Fokus. Gradmesser der Pflegebedürftigkeit sind nicht mehr Pflegeminuten, sondern die Einschätzung, wie stark der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und damit auf pflegerische Hilfe durch andere angewiesen ist. Darüber hinaus spielt es bei der Begutachtung auch keine Rolle mehr, ob die jeweilige Aktivität tatsächlich zu bewältigen ist oder wie lange eine Hilfeleistung dauert; auch Erschwernisfaktoren oder konkrete Bedingungen im Wohnumfeld sind unerheblich. Nehmen wir das klassische Beispiel des Treppensteigens: Anders als bisher muss diese Fähigkeit im neuen Instrument auch dann beurteilt werden, wenn vor Ort gar keine Treppen zu bewältigen sind.
 
Mit unserer Publikation zeigen wir Ihnen, was die neue Philosophie der Begutachtung im Alltag ausmacht. Anhand eines Fallbeispiels stellen wir typische Situationen der Begutachtung vor. Worauf zielen die sechs Module von Mobilität über Verhaltensweisen und psychische Problemlagen bis zur Gestaltung des Alltagslebens ab? Wie ist der Grad der Selbstständigkeit messbar gemacht – und wo verlaufen die Abgrenzungen? Anders als beim bisherigen Ausdruck der Pflegebedürftigkeit in Pflegeminuten ist die Bewertungssystematik beim neuen Instrument nicht mehr so leicht nachzuvollziehen. Ein Umstand, der der Tatsache geschuldet ist, dass je nach Modul eine unterschiedliche Bewertung herangezogen wird, um dem einzelnen Menschen möglichst gerecht zu werden. Wie sich das in verschiedenen Skalen und Messverfahren niederschlägt, zeigen wir ebenfalls mit unserem Fallbeispiel.
 
Mit diesem Heft möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über das Instrument verschaffen. Und wir hoffen, dass es Sie neugierig macht – auf mehr Informationen zur neuen Philosophie in der Begutachtung.

 

Verknüpfte Artikel:

PSG II - GKV-SV Entwurf von Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi)

PSG II - NBA Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit (BRi)

Informationsbroschüre zum Pflegestärkungsgesetz II aktualisiert

PSG II - Zweites Pflegestärkungsgesetz passiert Bundesrat und tritt zum 01.01.2016 in Kraft

Downloads:

pdf AOK bundesverband - Arbeitshilfe neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff 2016 (332 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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