logo

E-Health-Gesetz - im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (kurz: E-Health-Gesetz) in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Union und SPD verabschiedet (Drs.Nr. 18/5293). Die Linksfraktion lehnte das Gesetzesvorhaben ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die beiden Anträge der Oppositionsfraktionen wurden erwartungsgemäß abgelehnt (Drs.Nr.18/3574,18/6068)  .

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte in seiner Sitzung am Tag zuvor noch kurzfristig Änderungsanträge der Regierungskoalition zu dem Gesetzentwurf beschlossen und dem Plenum seine Beschlussempfehlung und den Bericht zur finalen Beratung vorgelegt. Diese sind im Anhang angefügt.

Mit den aus den Reihen der Regierungskoalition sind nach Information des Gesamtverbandes noch einige weitreichende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen worden. Dazu zählen:

  • Medikationsplan:Der Medikationsplan, der ab 2018 auch in elektronischer Form verfügbar sein soll, nach einem Beschluss der Gesellschaft für Telematik soll nicht als eigene Anwendung, sondern als Vorstufe der Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit weiterentwickelt werden, um hierbei Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem muss die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)  die Zertifizierung der Praxisverwaltungssoftware um die Funktionen für den Medikationsplan erweitern.
  • Patientenakte: Neu aufgenommen in das Gesetz wurde die elektronische Patientenakte, die ab 2019 als freiwillige Anwendung für die Versicherten zur Verfügung stehen soll. Sie soll unter anderem den Notfalldatensatz, den Medikationsplan, Arztbriefe und weitere medizinische Dokumente, wie den elektronischen Mutterpass oder den Impfpass, aufnehmen und erfordert als Zugriffsberechtigung von Seiten des Behandlers den elektronischen Heilberufeausweis (HBA).
  • Patientenfach: Ab 2019 soll es ein Patientenfach auf der eGK geben, auf das die Versicherten auch außerhalb der Arztpraxis zugreifen können. In dem Patientenfach können sie eigene Daten etwa aus Fitnesstrackern oder Wearables speichern oder ihre mittels der eGK gespeicherten Daten durch zugriffsberechtigte Leistungserbringer für sich speichern lassen. Die Ärzte sind zudem verpflichtet, die Patienten über die Möglichkeit des Patientenfachs „unaufgefordert“ zu informieren.
  • Arztbrief:Die finanzielle Förderung der Nutzung des elektronischen Arztbriefes in Höhe von 55 Cent je Brief wird auf das Jahr 2017 beschränkt. Der Zuschlag soll zudem nur dann abgerechnet werden können, wenn der Arzt dabei die qualifizierte elektronische Signatur mittels HBA verwendet. Ab 2018 müssen dann die Vertragspartner – KBV und GKV-Spitzenverband – die Höhe des Zuschlags neu vereinbaren. Die Förderung elektronischer Entlassbriefe entfällt.
  • Telemedizin: Neben der konsiliarischen Röntgenbildbefundung, die ab April 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden soll, wird jetzt zusätzlich auch die Videosprechstunde mit Bestandspatienten als telemedizinische Anwendung in der Routineversorgung fest etabliert. Der Bewertungsausschuss soll bis zum 31. März 2017 entsprechende Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen vereinbaren, die zum 1. Juli 2017 gelten sollen.
  • Endgeräte der Versicherten:Die gematik muss bis Ende 2016 prüfen, inwieweit mobile und stationäre elektronische Endgeräte der Versicherten in die Kommunikation über die Telematikinfrastruktur einbezogen werden können.
  • Interoperabilität:Bei der informationstechnischen Standardisierung im Gesundheitswesen sollen künftig auch internationale Experten einbezogen werden können. Darüber hinaus sollen neue elektronische Anwendungen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch ganz oder teilweise finanziert werden, wenn sie die Festlegungen des von der gematik aufzubauenden Interoperabilitätsverzeichnisses einhalten.
(vgl.http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/65028/E-Health-Gesetz-vom-Bundestag-verabschiedet)

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015abschließend mit dem Gesetz befassen. Das Gesetz tritt weitestgehend am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Verknüpfte Artikel:

E-Health-Gesetz - Unterrichtung der Bundesregierung - Änderungen geplant

E-Health-Gesetz – Gesetzentwurf zum E-Health-Gesetz

Downloads:

pdf 151203_Beschlussempfehlung_Bundestag_eHealth-Gesetz (804 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.