Die Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am sogenannten E-Health-Gesetz (18/5293) übernehmen oder prüfen. Das geht aus einer Unterrichtung (18/6012) der Regierung an den Bundestag hervor. Das Gesetz soll den Aufbau einer umfassenden digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen ermöglichen. Die Änderungen beziehen sich auf Detailregelungen der Datensicherheit und des Datenmanagements. Quelle: hib - heute im bundestag vom 21.09.2015
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Verknüpfte Artikel: SGB V: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht E-Health-Gesetz – Gesetzentwurf zum E-Health-Gesetz Downloads: pdf 15-0916 ehealth BundestagBundesrat 1806012 (500 KB) Downloads für Mitglieder:
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