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Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Kraft getreten

Nachdem der Bundestag am 17. Januar 2013 das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme verabschiedet hat, bestätigte der Bundesrat am 1. Februar 2013 das Gesetz. Der Bundesrat erhob keinen Einspruch gegen das Gesetz, welches der Form nach kein zustimmungspflichtiges Gesetz durch die Länderkammer ist.

Das Gesetz wurde am 25.02.2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 9 - G 5702 veröffentlicht und tritt somit in Kraft.

Der Paritätische Gesamtverband hatte sich in seiner Stellungnahme und in der Expertenanhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012 gegen die Gesetzesreform ausgesprochen, da sie den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht.

verknüpfte Artikel:

 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 17.01.2013 im Bundestag verabschiedet

 

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  pdf  130225_BGB_Nr_9

 

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