FG stationär
Als Ergebnis der Arbeitsgruppenarbeit liegt auch ein Beschlussvorschlag für den Landespflegeausschuss Berlin zur Ermittlung ortsüblicher Arbeitsvergütungen in Pflegeeinrichtungen in Berlin vor. Im Beschlussentwurf wird ausdrücklich betont, dass die "festgestellten Untergrenzen der Ortsüblichkeit keine Grundlage der aktuellen Vergütungsvereinbarungen sind und auch zukünftig keinen Maßstab der Vergütungsfindung im Rahmen der §§ 85 und 89 SGB XI bilden können". An die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nach § 75 SGB XI ergeht weitergehend die Bitte, die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Untergrenzen vorzunehmen. Der Entwurfstext des Berichts - Stand: 28. 01. 2010 - sowie die Beschlussvorlage für den LPA sind für die paritätischen Mitgliedsorganisationen zur Kenntnisnahme nebenstehend hinterlegt.
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AG Ortsübliche Arbeitsvergütungen in Pflegeeinrichtungen in Berlin. Abschlußbericht; LPA-Beschl.entw
- Kategorie: P4 Gremien Pflege - extern
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