Info FG stationär
... wir hatten Sie über die Inhalte des Gesprächs zu Umsetzung des § 87b SGB XI am 26.11.2009 informiert. Hier wurde ausgeführt, dass es zur Frage Beihilferegelung und Entfristung der Übergangsregelung nach § 6 der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB am 08.12.2009 kasseninterne Abstimmungen geben würde. Hierzu: Beihilferegelung Entfristung der Übergangsregelung nach § 6 der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI Die Richtlinie zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen sieht eine befristete Übergangsregelung vor. Diese Übergangsregelung beinhaltet, dass die Qualifikation während der Beschäftigung nachgeholt werden kann. Eine Entscheidung über die Entfristung wurde leider am 08.12.2009 nicht getroffen, sie soll nun am 23.02.2010 getroffen werden.
|
verknüpfte Artikel:
Downloads:
Downloads für Mitglieder:
pdf
Zusätzliche Betreuungskräfte gemäß § 87b SGB XI - BMG-Termin am 26.11.2009 (21.27 kB)
|
Zusätzliche Betreuungskräfte gemäß § 87b SGB XI - BMG-Termin am 26.11.2009
- Kategorie: P4 Gremien Pflege - extern
- Zugriffe: 4886