Der Paritätische Gesamtverband:
der Unterausschuss "Veranlasste Leistungen" des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beabsichtigt, die Häusliche Krankenpflege-Richtlinien zu ändern. In Nummer 2 soll nach Satz 3 folgender Satz eingefügt werden: "Ein Anspruch besteht auch für Versicherte, die nicht nach § 14 SGB XI pflegebedürftig sind, während ihres Aufenthalts in Kurzzeitpflegeeinrichtungen (s. auch Nummer 6, 1. Absatz)." Die Änderung der Richtlinie soll am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Vor der Entscheidung zur Änderung der Richtlinien zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege wurde seitens des G-BA ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet. In der Anlage erhalten Sie das Schreiben des G-BA zum Stellungnahmeverfahren sowie den Beschluss des G-BA und die seitens des G-BA vorgetragenen tragenden Gründe für den Beschluss zur Kenntnisnahme. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband ist berechtigt, im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens vor abschließenden Entscheidungen des G-BA zu den Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
|
verknüpfte Artikel:
Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf GBA - Anschreiben HKP-Richtlinien - ... Kurzzeitpflegeheim - 16. 10. 09 (36.31 kB)
pdf - GBA ... Kurzzeitpflegeheim - 16. 10. 09 - Anlage 1 - Beschluss (17.23 kB)
pdf
GBA ... Kurzzeitpflegeheim - 16. 10. 09 - Anlage 2 - Gründe (51.89 kB)
|
GBA zur HKP-Richtlinie. Leistungen in der Kurzzeitpflege.
- Kategorie: P4 Gremien Pflege - extern
- Zugriffe: 6353