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§ 113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements teilstationär in BAnz veröffentlicht (Stand 10.11.2022)

Die vom Qualitätsausschuss Pflege am 06.09.2022 beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze der teilstationären Pflege (Tagespflege) sowie Kurzzeitpflege sind am 10.11.2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden.

Beide Vereinbarungen wurden entsprechend des gesetzlichen Auftrages aus § 113 Abs. 1 SGB XI um ein Kapitel Maßnahmen in Krisensituationen analog den Regelungen für stationäre Einrichtungen ergänzt. Dabei ist zu beachten, dass für eingestreute Kurzzeitpflege oder an stationäre Einrichtungen angeschlossene Tagespflegen durch die Änderung keinesfalls ein gesondertes Konzept notwendig wird (Hierzu bitte die entsprechenden Fußnote beachten).

Die Dokumente im amtlichen Teil des Bundesanzeigers sind hier zu finden: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?9 und https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?10

Die aktualisierten Dokumente gibt es wie gewohnt auch auf der Seite des Qualitätsausschuss Pflege: https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113 SGB XI MuG KUPF - Überarbeitete Maßstäbe und Grundsätze für die Kurzzeitpflege in Kraft getreten

MuG TAPF gemäß § 113 SGB XI - im Bundesanzeiger veröffentlicht

 

§113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vollstat. in BAnz veröffentlicht (Stand 01.07.2022)


Downloads für Mitglieder:

pdf 20221110 Massstäbe und Grundsätze teilstationäre Pf lege Tagespflege (205 KB)

pdf 20221110 Massstäbe und Grundsätze Kurzzeitpflege (216 KB)

 

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