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§ 114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege_Regelungen zur Anlassprüfung im Rahmen der Corona-Pandemie

Das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat mit Schreiben vom 22.06.2020 die Ergänzung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege nach § 114a Abs. 7 SGB XI um Regelungen zur Anlassprüfung während der Corona-Pandemie mit Maßgaben genehmigt.

Die Regel-Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sind noch bis September 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Anlassprüfungen finden für die stationäre und ambulante Pflege weiterhin statt, sollen jedoch "auf ein Mindestmaß reduziert" werden. Das geht jetzt aus der überarbeiteten Version der QPR hervor.

Das Aussetzen der Pflegequalitätsprüfungen war eine der Corona-Sonderregelungen, die die Pflege in diesen Zeiten entlasten und persönliche Kontakte möglichst einschränken sollten. Ab Oktober sollen sie fortgeführt werden. Anlassprüfungen finden in der stationären und ambulanten Pflege weiterhin statt. Damit jedoch auch hier möglichst wenige persönliche Kontakte stattfinden und die Pflegeeinrichtungen nicht überstrapaziert werden, wurden die aktuellen QPR um einige Abschnitte ergänzt.

Die Sonderregelungen des Kapitels 16 (QPR vollstationär vom 17. Dezember 2018) sowie der Kapitel 10 (QPR vom 27. September 2017 amb Teil 1) und 11 (QPR vom 27. September 2017 stat Teil 2 - Tagespflege) für Anlassprüfungen in Zeiten der Corona-Pandemie wurden am 02. Juni 2020 beschlossen und traten am 23.06.2020 in Kraft.

Die aktuellen Fassungen sind auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht:

https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

 

 

Verknüpfte Artikel:

 § 114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege ...

QPR - Qualitätsprüfungs-Richtlinien mit Auflagen genehmigt und veröffentlich (Anpassung der QPR nach § 115a Abs. 4 und 5 SGB XI) ...

pdf 2017 11 27 QPR Teil 1 und 2 genehmigt (370 KB)


Downloads für Mitglieder:

pdf Pflege QPR vollstationaer Inkrafttreten 23 06 2020 (689 KB)

pdf Pflege QPR Teil 1 amb u 2 stat Inkrafttreten 23 06 2020 (395 KB)

 

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