Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege einschließlich der Kurzzeitpflege sind nebenstehend als Download hinterlegt. Bitte beachten Sie die Anlagen mit den Prüfbögen A - C sowie den Erläuterungen. Die Richtlinien treten zum 1. November 2019 gleichzeitig mit der noch nicht veröffentlichten Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV) für den vollstationären Bereich nach § 115 Absatz 1a SGB XI in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt Teil 2 der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) in der Fassung vom 27. September 2017 für den Bereich der vollstationären Pflege einschließlich der Kurzzeitpflege außer Kraft.
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Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: pdf QPR vollstationär mit Anlagen nach Genehmigung (3.72 MB) |