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Einkommensteuergesetz

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Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 14. Dezember 2010 trat das nebenstehend als Download beigefügte Jahressteuergesetz 2010 weitestgehend in Kraft.
Das Einkommensteuergesetz wurde um § 3 Nr. 26b ergänzt. Die Neuregelung sieht eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen gem. § 1835a BGB bis zu 2100 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Vormünder, ehrenamtliche rechtliche Betreuer und ehrenamtliche Pflegschaften vor. Bislang konnte diese Personengruppe lediglich die sog. Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG i. H. v. 500 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen.

Mit der Gesetzesänderung wird einer jahrelangen Forderung des PARITÄTISCHEN entsprochen, den steuerlichen Freibetrag für ehrenamtliche rechtliche Betreuer auf das Niveau der sog. Übungsleiterpauschale anzuheben.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse Dr. Ulla Engler
Geschäftsführer Referentin für Organisationsrecht

 

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Downloads:

pdf pdf Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 08. 12. 2010 (311.98 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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