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Bundesländer verschieben Entscheidung über den Glücksspielstaatsvertrag auf März 2011

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Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem sich am 15. Dezember 2011 die Länderchefs nicht auf ein gemeinsames Konzept für den neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigen konnten, stehen sich weiterhin zwei Positionen für die mögliche Ausgestaltung gegenüber:

Das Modell der SPD-geführten Länder, welches auch von den Landeslotteriegesellschaften unterstützt wird, setzt auf die Ausweitung des staatlichen Glücksspielmonopols auch auf die Bereiche, die bisher ausgenommen waren: Spielautomaten und Casinos, die mit Abstand die größten Umsätze machen. Unter staatlicher Kontrolle soll auch das Spielen im Internet erlaubt werden, das derzeit illegal ist. Der Ansatz sieht auch eine Stärkung der Werbung vor.

Das Modell der CDU und FDP-geführten Länder, das von den Profi-Sportverbänden lobbyistisch unterstützt wird, spricht sich dagegen für die Öffnung des Sportwetten-Markts aus, wobei das Lotto- und Lotteriemonopol beibehalten werden soll. Diese Regelung wird am 17.12. als Gesetzentwurf für den Glücksspielmarkt in erster Lesung im schleswig-holsteiner Landtag beraten.

Nach wie vor will somit eine Mehrheit der Länder nach den uns vorliegenden Informationen nicht am staatlichen Lotto-und Sportwettenmonopol rütteln. Dennoch ist es aber auch notwendig, eine gemeinsame und umfassende Regelung, die in sich schlüssig ist, unter den Ländern zu vereinbaren, da der neue Vertrag in allen Länderparlamenten beraten und von allen Länderregierungen ratifiziert werden muss.

Vor diesem Hintergrund gilt es auch zu berücksichtigen, dass in den Bundesländern Hamburg (20.2.), Sachsen-Anhalt (20.3.), Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (27.3.) Landtagswahlen anstehen und damit sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat auch zu den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages in die eine oder andere Richtung bei der Kompromissfindung verschieben können.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, im Rahmen Ihrer Kontakte auf der Länderebene das Modell des gemeinwohlorientierten Glücksspielstaatsvertrages für Lotterien und Sportwetten weiterhin zu befördern und verweisen dazu auf unser Rundschreiben vom 13.12.2010 (siehe nebenstehenden Artikel) mit der dort angehängten Entschließung der BAGFW.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Schneider Joachim Hagelskamp
Hauptgeschäftsführer Bereichsleiter

 


verknüpfte Artikel:

Freie Wohlfahrtspflege ... spricht sich für gemeinwohlorientierten Glücksspielstaatsvertrag aus

 

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