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Ministerpräsidenten ... verständigen sich auf Grundzüge des neuen Glücksspielstaatsvertrages

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Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 10. März über die Grundzüge des neuen Glücksspielstaatsvertrages verständigt. Das staatliche Monopol für Lotto und die Lotterien soll erhalten bleiben. Zugleich beabsichtigen die Länderchefs den bislang fast ausschließlich illegalen Markt der Sportwetten für private Anbieter zu öffnen. Wie den bislang vorliegenden Medienberichten zu entnehmen ist, soll Einigkeit darüber bestehen, den Sportwettenmarkt mit einem Konzessionsmodell im neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zu öffnen. Wie weit diese Liberalisierung für den Sportwettenmarkt allerdings gehen wird, ist noch offen. Ferner soll der Bereich der Spielautomaten strenger geregelt werden. Da Spielhallen jedoch nicht dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder unterliegen, sondern der Gewerbeordnung, für die der Bund zuständig ist, müssen die Länder hier die Einigung mit dem Bund erzielen.

Deshalb sollen in einer Sonderkonferenz am 6. April diese Fragen abschließend geklärt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist auch mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu rechnen.

Sobald uns dieser Entwurf vorliegt, werden wir ihn aus- und bewerten, um Ihnen dann unsere Auffassung dazu zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Schneider Joachim Hagelskamp
Hauptgeschäftsführer Bereichsleiter

 

verknüpfte Artikel:

Bundesländer verschieben Entscheidung über den Glücksspielstaatsvertrag auf März 2011

 

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