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GKV - Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation - GKV-SV Entwurf der Empfehlungen und BAGFW Stellungnahme

Entwurf des GKV-Spitzenverbandes "Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation" (s. nebenstehenden Download „Rahmenempfehlungen Jahr 2004“ und „Entwurf Rahmenempfehlungen 2017“)

Die Bundesverbände der Krankenkassen hatten im Jahre 2004 Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation herausgegeben. Diese sollen allen am Rehabilitationsprozess Beteiligten einen Überblick über die Anforderungen an die ambulante geriatrische Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung geben und sollen somit zum Auf- und Ausbau einer bedarfsgerechten rehabilitationsmedizinischen Versorgung beitragen. Aufgrund der Weiterentwicklung der Geriatrie seit 2004 ist es zweifelsfrei erforderlich, die Rahmenempfehlungen deutlich zu aktualisieren.

Der GKV-SV und die Verbände der Krankenkassen haben auf Bundesebene unter Beteiligung des MDS einen überarbeiteten Entwurf der Rahmenempfehlungen vorgelegt (vgl. Download). Der Entwurf orientiert sich an den "Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation- allgemeiner Teil vom 01.03.2016", enthält jedoch deutlich mehr Änderungen, als auf einen ersten Blick ersichtlich.

Stellungnahme der BAGFW (s. nebenstehenden Download)

Zum Entwurf der „Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation“ des GKV-SV hat die BAGFW eine Stellungnahme erarbeitet. Die BAGFW sieht in der gesundheitlichen Versorgung entsprechend multimorbid erkrankter Menschen, das zudem angesichts der demographischen Entwicklung an weiterer Bedeutung gewinnen wird. Sie begrüßen deshalb die fachliche Weiterentwicklung zu der aus dem Jahr 2004 stammenden Rahmenempfehlung.

Der vorgelegte Entwurf gibt aufgrund einer konsequenten ICF Orientierung eine umfangreichere Individualisierung und Teilhabeorientierung für die Rehabilitation selbst sowie die vorgelagerte Indikationsprüfung vor, was die BAGFW im Sinne der Rehabilitanden sehr begrüßt. Des Weiteren werden gesetzliche Veränderungen der letzten Jahre im Zusammenhang Rehabilitation/ Pflege nachvollzogen, was zu wichtigen Klarstellungen führt und das Leistungsangebot richtigerweise auch zugänglich für pflegebedürftige Menschen definiert. Verschiedene Regelungen zu Personal sollten überprüft und vor Beschlussfassung auch mit den Verbänden der Leistungserbringer näher inhaltlich diskutiert werden, zumal für die BAGFW keine Begründung transparent ist. Angesichts des Fachkräftemangels sowie dem gewünschten Ausbau entsprechender ambulanter geriatrischer Rehabilitationsangebote sollten keine unnötigen Hürden aufgebaut werden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Effektivität der ambulanten und stationären geriatrischen Rehabilitation bei Patienten mit der Nebendiagnose Demenz

Rehabilitation: Positionspapier der DVfR zur Weiterentwicklung der geriatrischen Rehabilitation im Kontext der Behindertenrechtskonvention (BRK)

 

Downloads:

pdf 17 0928 GKV SV Entwurf Rahmenempfehlungen amb geriatr Reha (1.50 MB)

pdf 17 0928 BAGFW SN Entw GKV SV ambGeriatrReha (52 KB)

pdf 04 0101 GKV SV Rahmenempfehlungen amb geriatr Reha reha re amb geriat 01 01 2004 (282 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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