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Rehabilitation: Positionspapier der DVfR zur Weiterentwicklung der geriatrischen Rehabilitation im Kontext der Behindertenrechtskonvention (BRK)

FG StatPflegVers, FG ÄM

Der Paritätische Gesamtverband informiert über ein Positionspapier (Download) der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation. Die Überlegungen im Einzelnen können sicherlich unterschiedlich bewertet werden. Einen „finanzieller Ausgleich“ zwischen den Kostenträgern nach SGB V und SGB XI anzudenken, ist angesichts des Teilkaskoprinzips des SGB XI und der derzeit bestehenden Überschüsse bei der GKV sicherlich (zu) kühn formuliert. Letztendlich handelt es sich ja auch  um Beiträge der Versicherten, die für ein jeweiliges Leistungsfeld Pflichtzahlungen leisten. Beiträge sind aber  nicht als „finanzielle Dispositionsmasse der Leistungsträger“ anzusehen.   


Sehr geehrte Damen und Herren,


das aktuell von der DVfR vorgelegte Positionspapier zur Weiterentwicklung der geriatrischen Rehabilitation im Kontext der Behindertenrechtskonvention definiert die Besonderheiten der medizinischen Rehabilitation für alte Menschen, skizziert die Rahmenbedingungen sowie die notwendige strukturelle Verknüpfung zwischen der geriatrischen Rehabilitation und der Pflege. In neun Forderungen und Empfehlungen werden die wichtigen Schritte zur Umsetzung der BRK in der geriatrisch-rehabilitativen Versorgung zusammengefasst:
 

  • Die Ressourcen der geriatrischen Rehabilitation sind dem steigenden Bedarf anzupassen. Der Bedarf sollte im Rahmen einer gezielten Versorgungsforschung ermittelt werden.
  • Es muss stärker sichergestellt werden, dass dem geriatrischen Patienten alle individuell notwendigen fachspezifischen Versorgungsangebote – von ambulant bis stationär – für alle Phasen seiner Erkrankung wohnortnah und gut vernetzt in ausreichender Dauer zur Verfügung stehen.
  • Die medizinischen Versorgungsstrukturen sind so auszugestalten, dass geriatrische Patienten in der täglichen Versorgungspraxis schnell und effizient erkannt und deren individueller Versorgungsbedarf entsprechend der BRK ermittelt werden kann.
  • Erforderlich ist bei geriatrischen Patienten der zeitnahe, frühestmögliche Beginn notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen..
  • Die quer durch Deutschland gehende Trennung in akutmedizinische und rehabilitative Leistungen in der Geriatrie wird häufig dem Bedarf geriatrischer multimorbider Patienten nicht gerecht (...) Es ist eine gleichberechtigte Teilhabe auch für älterer Menschen mit Behinderungen dringend zu empfehlen, diese Erschwernisse zu beseitigen. Darum sollte überlegt werden, wo es sinnvoll wäre, die Trennung in „Geriatrie im Krankenhaus“ (§ 109 SGB V) und „Geriatrische Rehabilitation“ (§ 111 SGB V) zu überwinden.
  • Die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Geriatrie muss qualitativ und quantitativ deutlich verbessert werden. Dies erfordert einen deutlichen Ausbau der fachspezifischen Qualifizierung aller an der Versorgung geriatrischer Patienten beteiligten Berufsgruppen auf allen Qualifizierungsebenen.
  • Der Nutzen der geriatrischen Rehabilitation sollte auch deren Kostenträgern zugute kommen. Dies kann auch durch einen finanziellen Ausgleich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) erfolgen.
  • Pflegebedürftigen Personen einschließlich Heimbewohnern, bei denen bereits eine Pflegestufe vorliegt, muss bei Bedarf der Zugang zur geriatrischen Rehabilitation zuverlässig gewährleistet werden. Finanzielle und wirtschaftliche Fehlanreize, die der Inanspruchnahme rehabilitativer Leistungen entgegenstehen, sollten vermieden und über Bonus- oder Ausgleichssysteme sollte verstärkt nachgedacht werden.

Anlage: Positionspapier DVfR
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Sauermann
Referentin Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, chronische ErkrankungenDER PARITÄTISCHE Gesamtverband

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Downloads:

  pdf  Positionspapier Geriatrische Reha (321.85 kB)

 

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