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VdK erhebt Verfassungsklage gegen "grundrechtswidrige Zustände" im deutschen Pflegesystem

Aktualisierung 22.2.2016: WIe den Medien zu entnehmen ist, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Pflegenotstand nicht zur Entscheidung angenommen. Aus Sicht der 1. Kammer des Ersten Senats ist die Klage unzulässig, weil ihr Substanz gefehlt habe, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts „Weder führen die Beschwerdeführer aus, unter welchen Gesichtspunkten die bestehenden landes- und bundesrechtlichen Regelungen zur Qualitätssicherung evident unzureichend sein sollten, noch zeigt die Verfassungsbeschwerde substantiiert auf, inwieweit sich eventuelle Defizite in der Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen durch staatliche normative Maßnahmen effektiv verbessern ließen", begründen die Karlsruher Richter die Abweisung der Klage

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Wie der Presse zu entnehmen ist, wird der Sozialverband VdK eine Verfassungsklage gegen die "grundrechtswidrigen Zustände" im deutschen Pflegesystem erheben, zehn Musterklagen sollen mehr Hilfe und bessere Betreuung für Seniorinnen und Senioren erzwingen. Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung soll die Politik auf diese Weise gezwungen werden, grundlegende Reformen nicht nur anzukündigen, sondern auch umzusetzen. Ziel der Klage sei es, dass die Menschen künftig in Deutschland "in Würde altern können".

Auslöser für den Schritt der Verfassungsklage ist die Doktorarbeit von Susanne Moritz, in welcher dargelegt wird, dass die Grundrechte der Pflegebedürftigen in Einrichtungen der stationären Altenpflege durch Pflegemissstände verletzt werden und der Staat insofern gegen eine entsprechende grundrechtliche Schutzpflicht verstößt. Hieraus leitet Frau Moritz ab, dass eine verfassungsgerichtliche Durchsetzung der Schutzpflicht möglich sei.

Über die Frage, ob die Klage in Karlsruhe Erfolg haben wird, besteht bei einigen Experten Zweifel.

Weitere Informationen u.a. in

-       Sozialverband VdK: www.vdk.de

-       Süddeutschen Zeitung online vom 24.04.2014: http://www.sueddeutsche.de/politik/sozialverband-vdk-verfassungsklage-auf-ein-wuerdiges-altern-1.1942750

-       Ärzte Zeitung vom 25.4.14: „Koalition sieht VdK-Klage gelassen entgegen“: Wegen "gesetzgeberischen Unterlassens" bei der Pflege will der Sozialverband VdK die Bundesrepublik verklagen. Koalitionspolitiker halten den Plan jedoch für aussichtslos.: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=859608&cm_mmc=Newsletter-_-Telegramm-C-_-20140425-_-Pflege

Nachrichtlich ist für Mitgliedsorganisationen das Thesenpapier zur Dissertation "Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen" von Susanne Moritz als Download hinterlegt.

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Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  thesenpapier_der_dissertation

 

 

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