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An die Geschäftsführungen Paritätischer Mitgliedsorganisationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie einen Mustertext für eine Online-Petition mit der Botschaft: „Gute Arbeit auch im Zuwendungsbereich sichern - Beschäftigte von freien Trägern nicht von Tarifsteigerungen abkoppeln!“ Der Textentwurf kommt aus der Geschäftsführerrunde der Stadtteilzentren, also aus den Reihen unserer Mitgliedsorganisationen. Der Paritätische Berlin unterstützt die Petition und bittet Mitgliedsorganisationen dies ebenso zu tun. Gern können Sie den Text so übernehmen, ihn aus Ihrer Sicht ändern, ergänzen und konkretisieren.

Wenn Sie nachfolgenden Link anklicken, öffnet sich ein Formular für Online-Petitionen an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Sie können den Text der Petition einkopieren:

https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlpetform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf

Hier der Mustertext  für die Online-Petition:

Gute Arbeit auch im Zuwendungsbereich sichern - Beschäftigte von freien Trägern nicht von Tarifsteigerungen abkoppeln!

Zuwendungsempfänger erfüllen Aufgaben, die im Interesse des Landes Berlin liegen. Sie übernehmen immer häufiger öffentliche Aufgaben, z.B. im Sozialbereich und in der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit.  Zuwendungsempfänger tragen mit eigenen  finanziellen Mitteln, mit bürgerschaftlichem Engagement und mit der Einwerbung von Drittmitteln dazu bei, dass für das Land Berlin und seine Bürger über die Fördermittel hinaus ein Mehrwehrt entsteht.

Deshalb fordern wir:

  1. Die      Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zur Tarifentwicklung bei freien Trägern      müssen vom Senat konsequent umgesetzt werden.
  2. Es      muss sichergestellt werden, dass die Summen, die das Abgeordnetenhaus zur      Aufstockung der Personalkosten der Freien Träger bewilligt, ausreichend      sind und auch bei den Beschäftigten ankommen. 2012 und 2013 war dies wegen      hoher bürokratischer und zuwendungsrechtlicher Hürden sowie wegen      unterschiedlicher Verfahren und prozentualer Steigerungen in den Bezirken      und jeweiligen Senatsverwaltungen nur zum Teil der Fall.
  3. Die      Höhe der Zuwendungssummen muss eine Bezahlung der Beschäftigten      vergleichbar dem TVL ermöglichen.
  4. Die      Bewilligung  der Personalkosten der freien Träger in vergleichbarer      Höhe des TVL muss in allen Bezirken und von allen Senatsverwaltungen      einheitlich erfolgen.

verknüpfte Artikel:

 

 

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Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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