Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände haben sich mit Schreiben vom 2.9.2021 an den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium gewandt, um auf Probleme im neuen AEAO im Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 2020 hinzuweisen. Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist es zu Veränderungen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (§ 57 AO) bei Kooperationen und Holdingsstrukturen und der Neuregelung der Mittelweitergabe (§§ 58 ff. AO) gekommen. Insbesondere die Umsetzung der für die Kooperationen zwischen gemeinnützigen Körperschaften erforderlichen Satzungsregelungen sind auslegungsbedürftig und unklar. Eine namentliche Nennung von Kooperationen in der Satzung wäre unpraktikabel und ist aus unserer Sicht nicht vom Gesetzeswortlaut gedeckt. Des Weiteren bitten wir um kurzfristige Anpassung des Umsatzsteueranwendungserlasses, da die umsatzsteuerliche Umsetzung der Kooperationen bislang nicht geregelt ist.
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