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Reformen im Vereinsrecht

FG ÄM, FG StatPflegVers (392), AK 67 (201), Beratungsträger

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert:


Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem traten zwei maßgebliche Gesetze im Vereinsrecht in Kraft, über die wie Sie informieren möchten:

I. Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände

seit dem 3. Oktober 2009 findet das beigefügte "Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen" Anwendung.

Das Gesetz beinhaltet in § 31 a BGB eine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Vereinsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 € im Jahr erhalten. Die Grenze orientiert sich an dem Steuerfreibetrag des § 3 Nr. 26 a EStG für Vereinsvorstände. Mit der Vorschrift soll gewährleistet werden, dass Vereine und ihre Vorstandsmitglieder die vorgesehenen steuerrechtlichen Vergünstigungen ohne negative haftungsrechtliche Folgen ausschöpfen können. Schädigt das Vorstandsmitglied nicht den Verein oder dessen Mitglieder, sondern Dritte, findet die Haftungsbeschränkung allerdings keine Anwendung.

II. Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister

Zum 30. September 2009 trat zudem das beigefügte "Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen" in Kraft.

Mit dem Gesetz wurden die notwendigen bundesrechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung elektronischer Anmeldungen zu den Vereinsregistern geschaffen. Die Länder haben nunmehr die Möglichkeit, elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister - von der Erstanmeldung bis zur Anmeldung der Beendigung eines Vereins - einzuführen. Weiterhin sind jedoch alle Anmeldungen auch in Papierform möglich. Neben den Vorschriften zur elektronischen Anmeldung enthält das Gesetz weitere registerrechtliche Änderungen, die Anmeldungen und Eintragungen erleichtern und den Informationswert des Vereinsregisters erhöhen sollen. Zudem erfolgen Aufhebungen überholter Vorschriften und Anpassungen an die Rechtsentwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Werner Hesse                 Ulla Engler
Geschäftsführer              Referentin für Organisationsrecht

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen (53.7 kB)

pdf Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister... (544.54 kB)

 

Downloads für Mitglieder:



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