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Geänderte Trinkwasserverordnung am 01.11.2011 in Kraft getreten

FG StatPflegVers, FG ÄM

 

Der paritätische Gesamtverband mach noch einmal auf die modifizierte Trinkwasserverordnung aufmerksam, aus der sich z.T. neue Anforderungen auch für Einrichtungsträger ergeben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. November 2011 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV ) in Kraft getreten. Die Änderungen der seit 2001 geltenden Trinkwasserverordnung berücksichtigen neue wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz. So werden zum Beispiel ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser und ein technischer Maßnahmenwert für die Legionellenkonzentration in Trinkwasser-Installationen festgelegt.

Mehr Informationen zu dem Thema sowie den geänderten Text der Trinkwasserverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2011-04/trinkwasserverordnung-tritt-in-kraft.html

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

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