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Gesamtverband: "Ausgeschlossen oder privilegiert?" - Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen (Broschüre)

Aufgrund der Unionsbürgerschaft haben EU-Bürger*innen grundsätzlich das Recht, sich in jedem anderen EU-Staat, auch in Deutschland, dauerhaft niederzulassen, ohne dafür eine behördliche Erlaubnis zu benötigen.

Die EU-Freizügigkeit ist sowohl eine der zentralen Säulen der Europäischen Union, als auch ein wichtiger Bestandteil des Migrationsgeschehens in Deutschland. Unionsbürger*innen machten im Jahr 2020 43,5 Prozent aller in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus. Obwohl – oder gerade weil – sie dafür keine behördliche Erlaubnis benötigen, sind aufenthalts- und sozialrechtliche Regelungen für diese Gruppe höchst komplex. Das führt zu einem hohen Beratungsbedarf und wirft auch bei den Fachkräften der Migrationssozialarbeit viele Fragen auf. Diesem Bedarf kommt der Paritätische Gesamtverband mit Fortbildungen und Handreichungen, wie die vorliegende Broschüre, entgegen.

Mit dieser Publikation erhalten Sie die bereits vierte Auflage der Arbeitshilfe zur Aufenthalts- und Sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen.

Der Anlass zur Aktualisierung der Auflage von 2017 waren in der ersten Linie der „Brexit“ und die Neuregelungen zum Nachzug der „nahestehenden Personen“ durch das „Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht“. Zudem gab es seitdem eine Reihe von relevanten Gerichtsurteilen, die in der vorliegenden Fassung berücksichtigt wurden.

 

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pdf Broschuere A4 unionsbuerger auflage 4 web (853 KB)

 

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