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Bundesregierung bringt Mindestlohn-Gesetz auf den Weg

Die Bundesregierung hat dem nachjustierten Mindestlohnentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugestimmt. Damit sollen Langzeitarbeitslose grundsätzlich bei Annahme eines Jobs von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den ersten sechs Monaten ausgeklammert werden. D.h., von der gesetzlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden sollen Langzeitarbeitslose für sechs Monate, wenn sie einen Job finden. Diese Regelung war im ursprünglichen Entwurf von Nahles sehr viel enger gefasst.

Als „üble Diskriminierung“ und Einstieg in einen „Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Ausschluss Langzeitarbeitsloser von der neuen Mindestlohnregelung. Die Idee, den Ausschluss Langzeitarbeitsloser auf sechs Monate zu begrenzen, öffne dem Missbrauch durch Unternehmen Tür und Tor, Langzeitarbeitslose als billige Arbeitskräfte auszubeuten, warnt der Verband. Da während der sechs Monate für die Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz gelte, könnten Arbeitgeber jedes halbe Jahr einfach Personal austauschen und neue Ex-Langzeitarbeitslose zum billigen „Discount-Tarif“ einstellen.

Der Paritätische Gesamtverband kündigte für Freitag, den 4. April die Präsentation einer eigenen Studie zu aktuellen Missständen und Defiziten der Förderung von Langzeitarbeitslosen an.

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