Der steuerliche Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG wird zum 01.07.2013 von bisher 8.004 EUR auf 8.130 EUR angehoben. Weitere Informationen unter: http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/_doc/_faq_ und hier: |
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