Der Artikel von Dr. M. Hammel "Keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V bei gesetzlich krankenversicherten Bewohnern einer Wohnungslosenhifeeinrichtung?" erschien in der Zeitschrift Wohnungslos der BAG-W.
Der Autor erläutert das Urteil des BSG vom 25.2.2015. Auch wenn ein Anspruch auf Gewährung von häuslicher Krankenpflege gemäß SGB V im vorliegenden Fall nicht durchgesetzt werden konnte, ist das BSG Urteil dennoch wichtig, da das Gericht im gleichen Revisionsurteil eine Wohnungslosenhilfeeinrichtung durchaus als "geeigneten Ort" im Sinne des § 37 Abs. 1 SGB V betrachtet und damit grundsätzlich Leistunsgansprüche gegenüber Krankenkassen bestehen können.
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Urteil BSG SGB V Wohnungslosenhilfe
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