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BSG Urteil SGB V Leistungen in Wohnungslosenhilfeeinrichtungen

Der Artikel von Dr. M. Hammel  "Keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V bei gesetzlich krankenversicherten Bewohnern einer Wohnungslosenhifeeinrichtung?" erschien in der Zeitschrift  Wohnungslos der BAG-W.
Der Autor erläutert das Urteil des BSG vom 25.2.2015. Auch wenn ein Anspruch auf Gewährung von häuslicher Krankenpflege gemäß SGB V im vorliegenden Fall nicht durchgesetzt werden konnte, ist das BSG Urteil dennoch wichtig, da das Gericht im gleichen Revisionsurteil  eine Wohnungslosenhilfeeinrichtung durchaus als "geeigneten Ort" im Sinne des § 37 Abs. 1  SGB V betrachtet und damit grundsätzlich Leistunsgansprüche gegenüber Krankenkassen bestehen können.

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