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Probleme des Idealvereins

Information des Paritätischen Gesamtverbandes:

Der gemeinnützige Verein ist für sehr viele Mitgliedsorganisationen eine professionelle und gute Organisationsform. Leider gibt es seit einiger Zeit in immer mehr Bundesländern Probleme mit der Eintragung als Verein oder bei Satzungsänderungen

Vor fast einem Jahr hatten wir Ihnen ein Rundschreiben zu dem Thema geschickt mit einer Argumentationshilfe, welche von der BAGFW AG Idealverein erstellt worden ist. Wir schicken Ihnen diese Argumentationshilfe noch einmal zu, da wir feststellen mussten, dass diese teilweise in Vergessenheit geraten ist. Inhaltlich ist die Argumentationshilfe nach wie vor aktuell. Aus Gesprächen haben wir den Eindruck gewonnen, dass Vereine dann erfolgreich Satzungsänderungen-/ eintragungen vornehmen konnten, wenn sie von entsprechend versierten Rechtsanwälten umfassend und mit teils langen Schriftsätzen begleitet wurden.

 Im November 2013 fand auf Initiative des Paritätischen ein Gespräch auf Ebene der BAGFW mit dem Bundesministerium der Justiz statt. Im BMJ bestand die Hoffnung, dass das Problem sich auswachsen werde. Zudem sah man bislang keine Notwendigkeit zur Änderung des BGB. Zunächst müsse der Rechtsweg, auch in anderen Bundesländern, ausgeschöpft sein.

 Von weiterer politischer Arbeit wurde seitens der BAGFW Anfang 2014 abgesehen, weil mit der strukturellen Kritik am ADAC und einer angekündigten Entscheidung des Münchener Amtsgerichts ein ungünstiges mediales und politisches Umfeld entstanden war. Anbei erhalten Sie die Anwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zu den Konsequenzen aus den Vorwürfen gegen den ADAC zu Ihrer Information. Daraus wird deutlich, dass die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf sieht.

 Ein Treffen mit den anderen Spitzenverbänden und mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit, in dem u.a. auch der Deutsche Olympische Sportbund vertreten ist, hat ergeben, dass es bislang keine Problemanzeigen aus anderen Bereichen gibt und insbesondere der Sport noch nicht betroffen ist.

 Inzwischen gibt es einige Beschlüsse des OLG Brandenburg aus dem Jahr 2014, welche wir Ihnen angehängt haben. Das OLG Brandenburg hat allerdings dargelegt, dass die betroffenen Vereine eigentlich in die Rechtsform des § 22 BGB gehören.

 Bislang sind uns Fälle der Versagung der Vereinseintragung bekannt aus Berlin und Brandenburg, vereinzelt auch aus Rheinland-Pfalz und einem Fall aus Baden-Württemberg und ganz neu auch aus NRW.

 Wir haben Ihnen ein Musterschreiben angehängt, mit dem Sie an Ihre Mitgliedsorganisationen herantreten können.  Des Weiteren haben wir Ihnen eine Arbeitshilfe des Landesverbands Brandenburg angehängt, die speziell für den Bereich der Kitas geschrieben wurde.

 Nach wie vor möchten wir Sie dringend bitten, uns neue Fälle oder Entwicklungen auf Landesebene mitzuteilen und möglichst auch mit Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nur wenn wir einen echten Überblick (auch zahlenmäßig) über die Probleme und Argumentationen in den einzelnen Bundesländern haben, können wir versuchen, auf mögliche Gesetzesänderungen hinzuarbeiten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse                    Erika Koglin
Geschäftsführer                 Referentin für Organisationsrecht

Downloads:

pdf  Verein_A9RD90C (133 kB)

 

pdf  Verein_kita-2014 (707.17 kB)

pdf  Verein_kita-2014 (707.17 kB)

document  Verein_Musterschreiben_an_Mitglieder (13.92 kB)

pdf  Verein_OLG_Brandenburg_Beschluss_2014 (85.38 kB)

pdf  Verein_olg_stgt_beschl_031214 (260.56 kB)

 

 

Downloads für Mitglieder:

pdf  Verein_Arbeitspapier_Idealverein

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