Nebenstehend abrufbereit finden Sie das gestern veröffentlichte Urteil des Normenkontrollantrag zur Wohnaufwendungenverordnung.
Wir werden Sie bzgl. der nun daraus entstehenden Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Soziales unter: |
verknüpfte Artikel: Pressemitteilung zum Urteil vom 25.04.2013 zur WAV
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