Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung die Annahme des "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" in einer gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen. Die Beschlussempfehlung finden Sie nebenstehend abrufbereit. Unter anderem empfiehlt der Ausschuss
Um den beteiligten Personenkreisen und insbesondere der gerichtlichen Praxis einen ausreichenden Vorlauf zu gewährleisten, wird das Inkrafttreten des Gesetzes im Wesentlichen auf den 1. Juli 2014 festgelegt. Daneben empfiehlt der Ausschuss für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bereits laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren – auf die die neuen Regelungen zur Restschuldbefreiung gemäß der Übergangsregelung keine Anwendung finden – rückwirkend die Regelungen über das Insolvenzplanverfahren für anwendbar zu erklären. Außerdem soll die Bundesregierung verpflichtet werden, die Auswirkungen des Gesetzes zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Bericht zu erstatten. Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung endgültig über den Gesetzesentwurf entschieden. Damit tritt nach fast zehnjährigen Bemühungen zum 01.07.2014 die erste etwas größere Reform der Verbraucherinsolvenz seit 2001 in Kraft. Ob die Veränderungen Wirkung zeigen, insbesondere die Halbierung der Verfahrensdauer bei Erfüllung einer 35%-igen Mindestquote, soll bis zum 30.Juni 2018 evaluiert werden. |
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