logo

Verlängerung der Erprobungsklausel nach Ziffer 3.4 Absatz 2 der AV-Wohnen

Die sogenannte Erprobungsklausel nach Ziffer 3.4 Absatz 2 der AV-Wohnen (Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35, 35a und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) zur Regelung der Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen war bislang bis 31.12.2024 befristet und wird für weitere fünf Jahre verlängert und wird an die zum 01.01.2025 in Kraft tretenden Unterbringungsgebührenordnung angepasst. Weitere Informationen unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2019_10-868205.php

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.