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Reden Sie mit! - zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG

 

„Das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ – dieser Aussage hat Deutschland sich mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Hier knüpft das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit 1. Januar 2018 an. Die darin verankerten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen unterstützen, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Durch die Neuregelungen entstehen Herausforderungen insbesondere für die Träger der Eingliederungshilfe, für Werkstätten für behinderte Menschen und die Integrationsämter. Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt Sie daher ein, Fragen, Beiträge und gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“ vom 30. April bis 29. Mai unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/teilhabe-am-arbeitsleben/ einzustellen.   

Die Fachdiskussion gibt Ihnen die Möglichkeit, Antworten auf Ihre Fragen und Beiträge zu anderen Leistungsanbietern, zum Budget für Arbeit oder zur Zusammenarbeit aller Beteiligten zu erhalten. Die Antworten werden durch das Projektteam und u.a. diese Expertin und Experten erarbeitet:

  • Simone Wuschech, Leiterin des Integrationsamts in Cottbus und stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
  • Konstantin Fischer, Rechtsanwalt und Referent Recht bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM), und Dr. Martin Kaufmann, Leiter des Berliner Büros der BAG WfbM und Referent Wirtschaft.

Mitte Juni erscheinen die Inhalte im BTHG-Kompass, einem stetig wachsenden Kompendium zum Bundesteilhabegesetz, auf www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass – erstmals auch in Leichter Sprache.

Hintergrundinformationen zum Thema der Fachdiskussion finden Sie unter  www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/teilhabe-am-arbeitsleben/ – ab Montag, den 30. April, auch in Leichter Sprache.

 

 

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