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Änderungen im Prozesskosten- und Beratungshilferecht

Zum 01.01.2014 treten umfangreiche Änderungen im Prozesskosten und Beratungshilferecht in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die bisherigen Freibeträge bleiben erhalten.
  • Die Ratenhöchstzahlungsdauer von 48 Monaten bleibt unangetastet.
  • Die Beiordnung von Rechtsanwälten in familienrechtlichen Verfahren wird nicht eingeschränkt.
  • Die Möglichkeit der nachträglichen Stellung eines Antrages auf Beratungshilfe durch den beauftragten Rechtsanwalt bleibt erhalten, allerdings muss der Antrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit gestellt werden, § 6 Abs. 2 BerHi n.F.
  • Ein Rechtsmittel für die Staatskasse gegen Bewilligungsentscheidungen wird es weiterhin  geben.

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