Zum 01.01.2014 treten umfangreiche Änderungen im Prozesskosten und Beratungshilferecht in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die bisherigen Freibeträge bleiben erhalten.
- Die Ratenhöchstzahlungsdauer von 48 Monaten bleibt unangetastet.
- Die Beiordnung von Rechtsanwälten in familienrechtlichen Verfahren wird nicht eingeschränkt.
- Die Möglichkeit der nachträglichen Stellung eines Antrages auf Beratungshilfe durch den beauftragten Rechtsanwalt bleibt erhalten, allerdings muss der Antrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit gestellt werden, § 6 Abs. 2 BerHi n.F.
- Ein Rechtsmittel für die Staatskasse gegen Bewilligungsentscheidungen wird es weiterhin geben.
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Änderungen Prozesskosten- und Beratungshilferecht (411.13 kB)
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