Der ausstehende Erlass zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden wurde vom GKV-Spitzenverband herausgegeben. Dieser beinhaltet u.a., dass bei allen Personen, deren Versicherungspflicht ab dem 01.08. bis zum 31.12.2013 festgestellt wird, alle Beitragsrückstände, die in der Zeit zwischen Beginn der Versicherungspflicht (frühestens 1. April 2007) und der – ggf. verspäteten – Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, sowie die darauf entfallenden Säumniszuschläge vollständig erlassen werden. Ferner bedeutet dies, dass der erhöhte Säumniszuschlag von 5 % im Monat = 60 % im Jahr Wegfall des erhöhten Säumniszuschlages entfällt. Künftig gilt für alle Beitragsrückstände ein einheitlicher Säumniszuschlag von einem Prozent. Alle noch nicht gezahlten Säumniszuschläge werden in Höhe der Differenz zwischen dem bis zum 31. Juli 2013 geltenden erhöhten und dem regulären Säumniszuschlag erlassen. Hiermit wird jetzt allen GKV-Beitragsschuldnern bis zum 31.12.2013 die Möglichkeit gegeben alle GKV-Schulden bei Krankenkassenrückkehr erlassen zu bekommen. Auf diese Situation sollte offensiv hingewiesen werden. Näheres dazu unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2013/Beitragsschuldengesetz.aspx. Den Erlass finden Sie hier: http://tinyurl.com/noueqdm |
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