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Bundesrat bestätigt geplante Insolvenz-Reform und bringt Gesetzentwurf zum Girokonto für Jedermann auf den Weg

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Am vergangenen Freitag, den 7. Juni 2013 hat der Bundesrat weit über 40 Beschlüsse gefasst, u.a. den Regierungsentwurf zur InsO-Reform und einen Gesetzentwurf für das Girokonto für Jedermann:

zu 1. InsO-Reform
Im Nachgang zum Bundestagsbeschluss vom 17. Mai 2013 hat der Bundesrat am 7.6.2013 erwartungsgemäß keinen Einspruch gegen das "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" eingelegt. (Siehe AKTUELLE INFORMATIONEN vom 30.5.2013 - 2. Teil). Damit kann das Gesetz in seinen wesentlichen Teilen zum 1.7.2014 in Kraft treten. Laut Pressemeldung der Länderkammer (siehe ANLAGE) hat der Bundesrat jedoch in einer begleitenden Entschließung seine Befürchtung deutlich gemacht, dass es aufgrund der hohen Mindestbefriedigungsquote von 35 Prozent der Forderungen die gesteckten Ziele verfehlen wird. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit bis auf die aus Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und die anschließende Verkündung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen. Sofort nach Verkündigung treten die neuen Vergütungregelungen für den Insolvenzverwalter und die Änderung des Genossenschaftsgesetzes in Kraft. m Gesetzestext ist die Vereinbarung  

Bis zum 30.06.2018 muss die Bundesregierung dem Bundestag berichten, in wie vielen Fällen bereits nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt werden konnte und über die im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erzielten Quoten.

Sie finden als ANLAGEN außer der Pressemitteilung des Bundesrates vom 7.6.2013 den Gesetzestext  und den Beschluss hierzu.

zu 2. Girokonto für Jedermann
Einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, ein Gesetz zum Girokonto für Jedermann auf den Weg zu bringen, unterstützten weitere Bundesländer: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein. Der Bundesrat beschloss am 7. Juni 2013, den Gesetzentwurf an die Bundesregierung weiterzuleiten.

Die Länder möchten damit für alle Verbraucher einen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos durchsetzen. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie daher Zahlungsdienstleister verpflichten, grundsätzlich allen Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten. Der Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Sie finden als ANLAGE den Gesetzentwurf mit der schönen Abkürzung "GiroGuBaG" als pdf-Datei.

Damit zeitigen die vielfachen Eingaben und Stellungnahmen der Verbände wie der AG SBV und aber auch des Paritätischen hoffentlich Erfolg, man darf gespannt sein, ob die derzeitige Bundesregierung dieses noch innerhalb der aktuellen Regierungsperiode anpackt.  

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Eberhard Ewers
Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung
Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

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Downloads:

pdf  07.06.2013 PM BR InsOReform Gesetz (11.46 kB)

pdf  BR Beschluss InsOReform Gesetz (74.3 kB)

pdf  InsOReform Gesetz (291.38 kB)

pdf  Bundesrat GE Girokonto (221.54 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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