Der Paritätische Gesamtverband informiert: Am vergangenen Freitag, den 7. Juni 2013 hat der Bundesrat weit über 40 Beschlüsse gefasst, u.a. den Regierungsentwurf zur InsO-Reform und einen Gesetzentwurf für das Girokonto für Jedermann: zu 1. InsO-Reform Bis zum 30.06.2018 muss die Bundesregierung dem Bundestag berichten, in wie vielen Fällen bereits nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt werden konnte und über die im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erzielten Quoten. Sie finden als ANLAGEN außer der Pressemitteilung des Bundesrates vom 7.6.2013 den Gesetzestext und den Beschluss hierzu. zu 2. Girokonto für Jedermann Die Länder möchten damit für alle Verbraucher einen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos durchsetzen. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie daher Zahlungsdienstleister verpflichten, grundsätzlich allen Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten. Der Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Sie finden als ANLAGE den Gesetzentwurf mit der schönen Abkürzung "GiroGuBaG" als pdf-Datei. Damit zeitigen die vielfachen Eingaben und Stellungnahmen der Verbände wie der AG SBV und aber auch des Paritätischen hoffentlich Erfolg, man darf gespannt sein, ob die derzeitige Bundesregierung dieses noch innerhalb der aktuellen Regierungsperiode anpackt. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen Eberhard Ewers |
verknüpfte Artikel:
Downloads: pdf 07.06.2013 PM BR InsOReform Gesetz (11.46 kB) pdf BR Beschluss InsOReform Gesetz (74.3 kB) pdf InsOReform Gesetz (291.38 kB) pdf Bundesrat GE Girokonto (221.54 kB)
Downloads für Mitglieder:
|