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Bundestag hat Inso-Reform verabschiedet, Bundesrat am 7.6.2013

Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 17. Mai 2013 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Inso-Reform in der vom Rechtsausschuss am 15.5.2013 empfohlenen Fassung verabschiedet. (Sie finden den Gesetzestext als ANHANG).

Auf Antrag der Fraktionen fand keine Debatte mehr statt, die Reden wurden lediglich zu Protokoll gegeben. Das Plenarprotokoll ist inzwischen auf der Bundestagsseite veröffentlicht worden (LINK: http://suche.bundestag.de/search_bt.do ). Das Gesetz ist inzwischen dem Bundesrat zugeleitet worden, welcher es am 7.6.2013 behandeln wird.  Da es sich lediglich um ein "Einspruchsgesetz" handelt, kann der Bundestag einen theoretisch möglichen Einspruch der rot-grünen Bundesratsmehrheit mit seiner schwarz-gelben Bundestagsmehrheit überstimmen. Damit würde sich die Verkündung des Gesetzes zwar verzögern, aber letztendlich nicht verhindern lassen.

Das Forum Schuldnerberatung schreibt dazu:
"Damit tritt nach fast zehnjährigen Bemühungen zum 1.7.2014 die erste etwas umfassendere Reform der Verbraucherinsolvenz seit 2001 in Kraft. Ob die Veränderungen in der Praxis Wirkung zeigen, insbesondere die Halbierung der Verfahrensdauer bei Erfüllung einer 35%-igen Mindestquote, soll bis zum 30.Juni 2018 evaluiert werden. Dies zeigt schon, dass der Gesetzgeber ein gewisses Unwohlsein mit der hohen Mindestquote hat, die sehenden Auges gegen jeden Expertenrat eingeführt wurde. Eine Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches, wie sie noch der Referentenentwurf vom Januar 2012 vorsah und wie ihn auch BÜNDNIS 90/Die Grünen im Gesetzgebungsverfahren (siehe Beschlussempfehlung ab Seite 33) und selbst die Gläubigerseite gemeinsam mit der Schuldnerberatung (Stichwort Stephan-Kommission) vorgeschlagen hatten, wurde hingegen sang- und klanglos verworfen.  Stattdessen werden überschuldete Menschen auch zukünftig mit Hilfe und Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens mit hohem Aufwand jährlich einige Zehntausend sinnlose, weil von vorne herein aussichtslose, außergerichtliche "Einigungsversuche" unternehmen müssen. Immerhin wurde die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Streichung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes wieder zurückgenommen. Dieser spielt in der Praxis jedoch lediglich eine untergeordnetere Rolle.
Der Steuerzahler kann sich also nur wundern, mit welchem Gesetzgebungsaufwand letztendlich in Wirklichkeit nur ein ziemlich praxisfernes "Reförmchen" beschlossen wurde, damit der im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP vereinbarten Halbierung der Verfahrensdauer Genüge getan wurde. Die ursprüngliche von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger  vorgegebenen Gesetzesziele eines schnelleren "Fresh-Starts" für eine Vielzahl von Schuldnern und eine Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches wurden jedoch trotzdem verfehlt."

Sie finden als Anhang den Gesetzestext (Bundesrat-Vorlage für den 7. Juni 2013)

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Eberhard Ewers
Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung
Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V
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Downloads:

pdf  17.05.2013 InsOReform (291.38 kB)

 

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